Bestattung / Beerdigung

Feier der Gemeinschaft über den Tod hinaus

    Allgemeines zum Thema

    Auf ein kirchliches Begräbnis hat jeder Getaufte und nicht freiwillig aus der Kirche Ausgetretene einen Anspruch. Die kirchliche Bestattung ist eine liturgische Feier der Kirche, bei der die Gemeinschaft mit dem Verstorbenen betont und – vor allem den Angehörigen – die tröstende und aufrichtende Botschaft von Jesu Tod und Auferstehung verkündet wird.

    Geleitet wird ein kirchliches Begräbnis von einem Priester oder Diakon. Der Bischof kann auch Pastoralreferenten mit der Leitung von Begräbnisfeiern beauftragen. Die Kirche hat einen eigenen Ritus hierfür entwickelt. Die wesentlichen Inhalte sind: Gebet, Lesung, Ansprache, Einsegnung des Toten und des Grabes. Nach Möglichkeit soll eine Eucharistiefeier vorausgehen oder folgen. Diese Messe bei der Beerdigung wird Requiem genannt.

    Nach dem Kirchenrecht ist das kirchliche Begräbnis denjenigen zu verweigern, die sich von der Kirche und ihrem Glaubensverständnis offenkundig losgesagt haben. Nicht möglich ist es für denjenigen, die sich für die Feuerbestattung aus Gründen entschieden haben, die der christlichen Glaubenslehre entgegengesetzt sind: "Die Kirche gestattet die Einäscherung, sofern diese nicht den Glauben an die Auferstehung des Fleisches in Frage stellen will" (Nr. 2301 im Katechismus der Katholischen Kirche von 1997). Und: "Nachdrücklich empfiehlt die Kirche, dass die fromme Gewohnheit beibehalten wird, den Leichnam Verstorbener zu beerdigen; sie verbietet indessen die Feuerbestattung nicht, es sei denn, sie ist aus Gründen gewählt worden, die der christlichen Glaubenslehre widersprechen" (Katholisches Kirchenrecht: Codex Iuris Canonici, Canon 1176, § 3).

    Demjenigen, der in seiner persönlichen Lebensführung in einem schwerwiegenden Widerspruch zur kirchlichen Glaubenslehre gestanden hat, ist das kirchliche Begräbnis nur dann zu verweigern, wenn andernfalls ein öffentliches Ärgernis entstünde.

    Die Frage, ob in begründeten Einzelfällen aus der Kirche Ausgetretene kirchlich bestattet werden können, ist differenziert und jeweils konkret zu beantworten. In allen Zweifelsfällen ist der Ortsbischof zu befragen.

    Requiem

    Requiem wird die Eucharistiefeier für einen Verstorbenen an seinem Beerdigungstag genannt. Diese Messfeier hat ihren Namen nach dem Eingangsgebet erhalten, das mit den Worten beginnt: "Requiem aeternam ... = Ewige Ruhe schenke ...".


    Quelle: Dorn, Anton Magnus; Eberts,Gerhard (Hrsg.),
    Redaktionshandbuch Katholische Kirche, München 1996
    Foto: Michael Bönte, Kirche+Leben

    Wichtige Infos

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    Trauergespräch

    Sobald der Termin für die Beisetzung steht, nimmt der zuständige Seelsorger Kontakt mit den Angehörigen auf, um einen Termin für ein Trauergespräch zu vereinbaren.
    In diesem Gespräch können die Art des Gottesdienstes sowie inhaltliche Wünsche für die Gestaltung besprochen werden. 

    Gebet für die Verstorbenen

    Wenn wir als Kirchengemeinde über den Tod eines Gemeindemitglieds informiert werden, nehmen wir diesen Menschen in allen Messen, an den Werktagen und am Sonntag, mit hinein in das Gebet. 

    Wenn die Angehörigen in diesen Tagen an der Messe teilnehmen, ist das ein schönes Zeichen der inneren Verbundenheit mit dem Verstorbenen.

    Mit einem Aushang laden wir auch die Gemeindemitglieder zum Gebet und ggf. zur Mitfeier des Trauergottesdienstes ein. Natürlich informieren wir die Gemeinde nicht über den Tag der Beisetzung, wenn Sie als Angehörige den Gottesdienst im Kreis der Familie und Freunde feiern möchten.

    Oftmals ist es Menschen, die jemanden verloren haben, ein Anliegen, auch nach der Beerdigung im Gottesdienst der Verstorbenen zu gedenken, z.B. zum Sechswochenamt oder Jahresgedächtnis. Diese Möglichkeit besteht in den sogenannten Messintentionen. Sie können in unseren Pfarrbüros gegen eine Gebühr von 2,50 € terminlich eine Messe festlegen, in der für die Verstorbenen Ihrer Familie gebetet wird. Der Name wird dann in einem Faltblatt abgedruckt, das in den Kirchen ausliegt sowie in der Kirchenzeitung veröffentlicht. 

    Trauerbegleitung

    Das Abschiednehmen von einem geliebten Menschen fällt oft sehr schwer. Sollten Sie bei der Bewältigung Ihrer Trauer Hilfe benötigen, stehen Ihnen unsere Seelsorger als kompetente Ansprechpartner zur Seite.
    Darüber hinaus gibt es auch Trauerkreise oder Selbsthilfegruppen, bei denen Sie sich gerne melden können. Ein guter Ansprechpartner ist in diesem Fall zum Beispiel das Christliche Hospiz Hamm. 

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    Hintergrund: Auferstehung – "...sonst wäre euer Glaube sinnlos"

    Jesu Auferstehung hat für das Christentum grundlegende und unverzichtbare Bedeutung. Paulus schreibt: "Wenn es keine Auferstehung der Toten gibt, ist auch Christus nicht auferweckt worden. Ist aber Christus nicht auferweckt worden, so ist unsere Predigt leer und euer Glaube sinnlos" (1 Kor 15,13 f).

    Das Leben beginnt

    Glaube ist die Hoffnung, dass das Leben mit dem Tod nicht endet, sondern erst beginnt. (Elias Raatz)

    Telefonseelsorge

    Die Telefonseelsorge erreichen Sie unter 0800 / 1110111 oder 0800 / 1110222.

    Sakramente

    Theologen sagen, Jesus Christus sei in seinem Wort, seinen Handlungen und seiner Person das Ur-Sakrament der Menschenliebe Gottes.